Ablauf - Ihr Weg zu mir...
Ergotherapie darf nur nach ärztlicher Verordnung (vom Hausarzt oder Facharzt) ausgeführt werden.
Schritt 1
Telefonische Anfrage bei mir bezüglich Terminvergabe.
Schritt 2
Lassen Sie vom Hausarzt/Facharzt eine Verordnung ausstellen.
Folgendes sollte auf der Verordnung stehen:
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Diagnose
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Therapeut
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Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten
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WICHTIG: Hausbesuche müssen auch verordnet werden
Schritt 3
Lassen Sie die verordnete Therapie von Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligen, nur dann können die Therapiekosten rückerstattet werden.
Schritt 4
Für die erste Therapieeinheit benötige ich die bewilligte Verordnung und eventuell vorhandene Befunde.
Da ich Wahltherapeutin bin, bekommen Sie von mir am Ende der Therapie eine Honorarnote ausgestellt.
Diese muss zuerst von Ihnen selbst, per Überweisung auf mein Konto, beglichen werden. Danach können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen so einen Teilbetrag rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse. Teilweise übernehmen auch Zusatzversicherungen Therapiekosten.